Wie unter Rechtliche Vorprüfung erläutert, bestimmt in der öffentlichen Verwaltung in aller Regel eine gesetzliche Grundlage, unter welchen Bedingungen ein Datensatz verwendet werden darf.

Für die Nutzenden dieser Daten, sind die Gesetze und Verordnungen jedoch häufig schwierig zu verstehen. Ausserdem ist es angesichts der Vielfalt an Gesetzen nicht einfach, die Übersicht zu bewahren.

Aus diesem Grund werden bei jedem Datensatz auf opendata.swiss sogenannte „Nutzungsbedingungen“ angezeigt. Diese erklären mit wenigen Symbolen und Sätzen, wofür ein Datensatz verwendet werden darf. Sie übersetzen damit die weiterhin massgebliche gesetzliche Grundlage in eine einheitliche und für den Nutzenden verständliche Sprache. Als datenpublizierende Behörde müssen Sie deshalb vor der Publikation Ihrer Daten auf opendata.swiss zwingend eine Nutzungsbedingung auswählen, welche die Bestimmungen Ihrer gesetzlichen Grundlage korrekt wiedergibt.

Eine Übersicht über die auf opendata.swiss zugelassenen Nutzungsbedingungen finden Sie hier. An Hand des Resultats der rechtlichen Vorprüfung können Sie nun einfach die richtigen Nutzungsbedingungen auswählen.

Resultat Rechtliche Vorprüfung Nutzungsbedingung
Der Datensatz kann ohne Nutzungseinschränkungen auf opendata.swiss publiziert werden Freie Nutzung
Der Datensatz kann auf opendata.swiss publiziert werden, die Quellenangabe ist jedoch obligatorisch. Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht.
Spezialfall: Alle Fragen im Schema bis auf die Frage nach der kommerziellen Nutzung oder allenfalls jene nach der Quellenangabe wurden mit „ja“ beantwortet. (siehe Erklärung unten) Freie Nutzung. Kommerzielle Nutzung nur mit Bewilligung des Datenlieferanten zulässig.


Oder

Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht. Kommerzielle Nutzung nur mit Bewilligung des Datenlieferanten zulässig.
Kein OGD Keine Publikation auf opendata.swiss

Der Spezialfall: Sollte Ihre gesetzliche Grundlage keine kommerzielle Nutzung erlauben, können Sie Ihre Daten momentan nicht auf opendata.swiss publizieren. Ist die kommerzielle Nutzung grundsätzlich erlaubt, dafür ist jedoch eine Bewilligung nötig, tritt der Spezialfall ein. Wenn Sie die Daten anschliessend auf opendata.swiss publizieren, sollten Sie im Voraus entscheiden, dass Sie die kommerzielle Nutzung in aller Regel bewilligen. Daten, für die restriktivere Bedingungen gelten, werden nicht auf opendata.swiss publiziert.

Ihre Nutzungsbedingung und den Link auf die gesetzliche Grundlage benötigen Sie später, für die Metadaten des Katalogs auf opendata.swiss.

Weitere Ausführungen zu rechtlichen Fragen rund um OGD sind im Konzept Rechtliche Rahmenbedingungen zur Publikation von Daten als Open Government Data (OGD) zu finden.