Rechtliche Vorprüfungen
Bevor Daten auf opendata.swiss publiziert werden können, muss sichergestellt sein, dass diese als OGD publiziert werden dürfen.
In der ersten Phase haben Sie jene Daten identifiziert, die sie als OGD publizieren möchten. Bevor Sie Daten nun technisch für die Publikation aufbereiten können, müssen Sie abklären, nach welchen Bedingungen die Datensätze genutzt werden können. Dieses Kapitel enthält ein einfaches Schema, um die richtigen Nutzungsbedingungen auszuwählen.
Bevor Daten auf opendata.swiss publiziert werden können, muss sichergestellt sein, dass diese als OGD publiziert werden dürfen.
Wie unter Rechtliche Vorprüfung erläutert, bestimmt in der öffentlichen Verwaltung in aller Regel eine gesetzliche Grundlage, unter welchen Bedingungen ein Datensatz verwendet werden darf.
Damit Sie Daten in den Katalog von opendata.swiss aufnehmen können, müssen diese irgendwo frei zugänglich sein. Auf opendata.swiss werden nur die Metadaten und ein Link auf die Daten publiziert. Das eigentliche Daten-Hosting liegt jedoch in der Verantwortung des Datenlieferanten.