Die OGD-Strategie sieht vor, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen dort angepasst werden sollen, wo sie eine Publikation von an sich geeigneten Daten als OGD verhindern. Die Strategie lässt jedoch offen, wie diese Anpassungen erfolgen sollen. Folgende zwei Dimensionen sind für die Anpassungen wichtig: Erstens kann die Anpassung entweder zentral oder dezentral erfolgen. Zweitens besteht einerseits die Möglichkeit, ein einheitliches Gesetz zu schaffen sowie andererseits, die einzelnen Spezialgesetze anzupassen.